Abgeltungssteuer: Was kommt auf uns zu!?
Mit der Abgeltungssteuer möchte der Gesetzgeber eine vereinfachte Form der Besteuerung der Kapitaleinkünfte erreichen. Diese sollen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert werden.
Die Abgeltungssteuer soll aller voraussichtlich zum 01. September 2009 eingeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden jegliche Kapitaleinkünfte (ausgenommen Unternehmen) zu 100% versteuert. Zu diesem Zeitpunkt fallen die Spekulationsfrist für Wertpapiere sowie das Halbeinkünfteverfahren weg.
Es wird wohl voraussichtlich eine Übergangsregelung geben, wobei bei Kursgewinnen, welche zum 31.12.2008 steuerfrei wären (Ablauf der Spekulationsfrist), weiterhin steuerfrei bleiben. Voraussetzung hierfür ist, das sich diese Wertpapiere mindestens ein Jahr im Depot befinden.
Auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen findet man weiter Informationen zur Abgeltungssteuer.
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für Juli 2007
Offizielle Umsatzsteuer-Umrechnungskurse gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG für den Monat Juli 2007. (weiterlesen…)
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
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Für Existenzgründer (und andere gem. § 28a SGB III) gibt es ab den 1.Februar 2006 die Möglichkeit sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit abzusichern.
Gerade den Existenzgründern bietet der Gesetzgeber eine Möglichkeit sich sozial abzusichern. Weiter Informationen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort.


