Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der 1 %-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar – VI R 57/06
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.10.2007, VI R 57/06
Bei Überlassung eines Dienstwagens und Anwendung der 1 %-Regelung sind vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten nicht als Werbungskosten abziehbar
0 Kommentare


