Lohnsteuertabelle 2010
Wie gewohnt habe ich wieder die Lohnsteuertabelle für das Jahr 2010 (Quelle http://steuer-abenteuer.de) als PDF aufbereitet. Mit der Lohnsteuertabelle können Sie die Lohnsteuer-Abzüge Ihrer Gehaltsabrechnung nachkontrollieren. Die Lohnsteuertabelle habe ich diesem Beitrag (siehe unten) als PDF-Download angehängt.
Ich wünsche allen viel Spass mit der Lohnsteuertabelle.
Donwload:
Lohnsteuertabelle 2010 mit 8% Kirchensteuer
Lohnsteuertabelle 2010 mit 8% Kirchensteuer
Ein besonderer Danke geht an Herrn Wolfgang Parmentier, der wie jedes Jahr seine hervorragenden Berechnungsprogramme im Web zur Verfügung stellt.
Einkommensteuererklärung Formulare 2009
Wer für das Jahr 2009 wieder einmal seine jährliche Einkommensteuererklärung erstellt, wird feststellen, das sich an den Formularen einiges geändert hat. Auf dem Portal Steuer-Abenteuer.de findet man eine komplette Zusammenstellung der gesamten Einkommensteuer-Formulare für das Jahr 2009. Diese können direkt als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Nachfolgend habe ich eine komplett Auflistung der Übersicht von Steuer-Abenteuer.de übernommen!
- Mantelbogen unbeschränke Steuerpflicht (ESt 1 A 2009)
- Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer (ESt 1 V 2009)
- Mantelbogen beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C 2009)
- Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage Vorsorgeaufwand – Angabe zu Versorgungsaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
- Anlage EÜR – Einnahmeüberschussrechnung
- Anlage EÜR – Anlagevermögen
- Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
- Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S – Einkünfte aus Selbständiger Arbeit
- Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage R – Einkünfte aus Renten und andren Leistungen
- Anlage SO – Sonstige Einkünfte
- Anlage Kind – Angaben zu Kindern
- Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
- Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage U – Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten
- Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistunge an bedürftige Personen
- Anlage Weinbau
- Anlage Forstwirtschaft
- Anlage 34a – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen
Für die meisten Einkommensteuer-Formulare hat die Finanzverwaltung Anleitungen verfasst, welche bei der Bearbeitung und Erstellung der Einkommensteuererklärung helfen sollten. Nachfolgend können Sie diese auch herunterladen.
- Anleitung Anlage EST 1 A
- Anleitung Anlage EST 1 V
- Anleitung Anlage EST 1 C
- Anleitung Anlage AUS
- Anleitung Anlage EUR
- Anleitung Anlage FW
- Anleitung Anlage KAP
- Anleitung Anlage R
- Anleitung Anlage SO
- Anleitung Anlage V
Vereinfacht haben wir für Sie eine Zusammenstellung der gesamten Einkommensteuer-Formulare sowie Anleitungen erstellt. Diese ist als ZIP gepackt und kann von Ihnen (unten) heruntergeladen werden.
Elektronische Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Die Übermittlungen der Steuererklärungen per EDV (elektronisch) wird weiter ausgeweitet. Ich persönlich finde dies gar nicht so schlecht. Es ist für alle Seiten ein großer Verwaltungsaufwand, wenn man die Steuererklärungen in Papierform erstellt. Der Grundsatz der elektronischen Steuererklärung ist somit nicht zu beanstanden. Leider kann man nicht so 100% sagen, für was die vorliegenden elektronisch gemeldeten Daten noch verwendet werden bzw. wer darauf Zugriff hat.
Folgendes kann man zu den einzelnen elektronischen Steuererklärungen sagen:
Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 bis 8 EStG)
Wenn der Steuerpflichtige Gewinneinkünfte (gem. § 2 Abs 1. EStG) erziehlt muss die Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an die Finanzbehörde übermittelt werden. Die Finanzverwaltung kann auf Antrag (zur Vermeidung von unbilliger Härten), auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen verzichten. Dies gilt nicht für Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, welche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeiter erziehlen.
Für die Einkommensteuererklärung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 zwingend eine elektronische Steuererklärung abzugeben.
Körperschaftsteuer (§ 31 Abs. 1a KStG idF des Steuerberükratieabbaugesetzes)
Die Steuererklärungen für die Körperschaftsteuer sowie die gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an die Finanzbehörde übermittelt werden. Die Finanzverwaltung kann auf Antrag (zur Vermeidung von unbilliger Härten), auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen verzichten.
Anzuwenden ist diese Regelung erstmals ab dem Veranlagungszeitruam 2011.
Gewerbesteuer (§ 14a GewStG idF des Steuerberükratieabbaugesetzes)
Die Gewerbesteuererklärung (Erklräung zur Festsetzung des Steuermessbetrages und die Zerlegungserklärung) müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an die Finanzbehörde übermittelt werden. Die Finanzverwaltung kann auf Antrag (zur Vermeidung von unbilliger Härten), auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen verzichten.
Anzuwenden ist diese Regelung erstmals ab dem Veranlagungszeitruam 2011.
Was ist unbillige Härte?
Die Definition der unbilligen Härte ist in einem neuem Paragraphen in der Abgabenordnung (§ 150 Abs. 8 AO) aufgenommen worden. In diesem steht wörtlich:
Ordnen die Steuergesetze an, dass die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten kann, ist einem solchen Antrag zu entsprechen, wenn eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
Eine Steuererklärung muss insoweit immer abgegeben werden.
Nachfolgend habe ich weiter Interessante und lesenswerte Links zum Thema aufgelistet:
Sachbezüge: Werte 2010 (freie Kost und Unterkunft)
Auch im Jahr 2010 haben sich die Sachbezüge für Kost und Logie wieder einmal erhöht. Die neuen Werte gelten selbstverständlich für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Folgende Sachbeezugswerte müssen Sie in der Lohnabrechnung 2010 berücksichtigen:
freie Verpflegung (Kost)
| Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen |
Verpflegung gesamt |
|
|---|---|---|---|---|---|
| volljährige Arbeitnehmer | mtl. | 47,00 | 84,00 | 84,00 | 215,00 |
| tgl. | 1,57 | 2,80 | 2,80 | 7,17 | |
| Jugendliche und Auszubildende | mtl. | 47,00 | 84,00 | 84,00 | 215,00 |
| tgl. | 1,57 | 2,80 | 2,80 | 7,17 | |
|
Erhöhung für Familienangehörige, denen ebenfalls freie Verpflegung gewährt wird: |
|||||
| volljährige Familienangehörige | mtl. | 47,00 | 84,00 | 84,00 | 215,00 |
| tgl. | 1,57 | 2,80 | 2,80 | 7,17 | |
| Familienangehörige
vor Vollendung des 18. Lebensjahres |
mtl. | 37,60 | 67,20 | 67,20 | 172,00 |
| tgl. | 1,26 | 2,24 | 2,24 | 5,74 | |
| Familienangehörige
vor Vollendung des 14. Lebensjahres |
mtl. | 18,80 | 33,60 | 33,60 | 86,00 |
| tgl. | 0,63 | 1,12 | 1,12 | 2,87 | |
| Familienangehörige
vor Vollendung des 7. Lebensjahres |
mtl. | 14,10 | 25,20 | 25,20 | 64,50 |
| tgl. | 0,47 | 0,84 | 0,84 | 2,15 | |
Volljährige Arbeitnehmer
| Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft |
|
|---|---|---|---|
| 1 Beschäftigtem | mtl. | 204,00 | 173,40 |
| tgl. | 6,80 | 5,78 | |
| 2 Beschäftigten | mtl. | 122,40 | 91,80 |
| tgl. | 4,08 | 3,06 | |
| 3 Beschäftigten | mtl. | 102,00 | 71,40 |
| tgl. | 3,40 | 2,38 | |
| mehr als 3 Beschäftigten | mtl. | 81,60 | 51,00 |
| tgl. | 2,72 | 1,70 | |
Jugendliche und Auszubildende
| Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft |
|
|---|---|---|---|
| 1 Beschäftigtem | mtl. | 173,40 | 142,80 |
| tgl. | 5,78 | 4,76 | |
| 2 Beschäftigten | mtl. | 91,80 | 61,20 |
| tgl. | 3,06 | 2,04 | |
| 3 Beschäftigten | mtl. | 71,40 | 40,80 |
| tgl. | 2,38 | 1,36 | |
| mehr als 3 Beschäftigten | mtl. | 51,00 | 20,40 |
| tgl. | 1,70 | 0,68 | |
Bei Fragen zum Thema: “Sachbezüge” stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung. Verwenden Sie hierfür bitte mein Kontaktformular oder senden mir eine E-Mail.


