Steuerklassen-Kombination IV/IV – Faktorverfahren
Seit Anfang des Jahres 2010 haben viele Berufstätige Ehepaar die Möglichkeit zwischen insgesamt drei Steuerklassenkombinationen zu wählen. Folgende Varianten standen bisher zur Verfügung:
- Steuerklassen III / V (3/5)
- Steuerklassen IV/IV (4/4)
In der Regel wurde bei Gleichverdienern die Steuerklassen IV und IV gewählt. Bei Ehepaaren, welche unterschiedliche Einkommen haben hat der besserverdienende die Lohnsteuerklasse III erhalten. Wobei der andere Ehegatte dann die Lohnsteuerklasse V erhalten hat. Dies führte unter Umständen dazu, dass im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung meist zu eine Einkommensteuer-Nachzahlung kommt. Ausserdem war die Frust über die großen Abzüge für den Geringverdiener doch sehr groß.
Nun hat die Finanzverwaltung eine neue Steuerklassen-Kombination (IV/IV – Faktorverfahren) eingeführt. In der neuen Konstellation muss trotz Steuerklasse IV/IV am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Bisher konnte man mit der Konstellation IV/IV von einer Einkommensteuererklärung (wenn keine anderen Einkünfte) absehen.
Was muss ich tun um die neue Steuerklassen-Kombination zu erhalten?
Die neue Steuerklasse IV/IV – Faktorverfahren muss bei dem örtlichen Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) beantragt werden. Diese Steuerklassen-Kombination kann man nicht bei der Gemeindeverwaltung beantragen!
Das Finanzamt berechnet den individuellen Faktor anhand der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne, welche Sie dem Finanzamt selbstverständlich mitteilen müssen. Zusätzlich können noch höhere Werbungskosten oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
Wie berechnet sich der Faktor?
Der Faktor berechnet sich schlussendlich nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Einkommensteuer, welches im Splittingverfahren ermittelt wird. Diese Einkommsteuer wird dann dividiert durch die Summer der Lohnsteuer (Berechnung nach Steuerklasse IV) beider Ehepartner. Der Faktor wird dann vom Finanzamt-Sachbearbeiter bis auf drei Stellen nach dem Komma berechnet und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Der Arbeitgebern muss die Lohnsteuer dann nach dem Faktorverfahren berechnen und abziehen. Dabei rechnet er mit der Steuerklasse IV ab und multipliziert diese dann mit dem jeweiligen Faktor.
Bringt mir das persönlich was?
Wer selbst den Test machen möchte ob er mit der neuen Steuerklassen-Kombination IV/IV – Faktorverfahren besser fährt, kann dies auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen machen. Die Faktorberechnung für gemeinsam veranlagte Ehepartner für das Jahr 2010 finden Sie hier.
Ich habe auch gleich mal einen kleinen Vergleich mit dem Abgabenrechner durchrechnen lassen um die “Steuerersparnis” hier darzustellen:
Steuerklasse IV – ohne Faktorverfahren:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 12.040 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 1.747 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 13.787 Euro
Steuerklasse IV – mit Faktorverfahren:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 11.028 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 1.600 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 12.628 Euro
Steuerklasse III und V:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 7.630 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 4.114 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 11.744 Euro
Ich glaube das Ergebnis spricht für sich und man muss es nicht weiter erläutern! Machen Sie einfach den Test mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen.
Anbei noch ein paar Webseiten/Blog, welche sich mit dem gleichem Thema beschäftigt haben:
Warum Steuersenkungen von Reichen getragen werden am Beispiel einer Kneipe
Ich habe eben einen sehr Interessanten und auch lustigen Artikel bei fact-fiction.net gelesen, welchen ich Euch nicht vorenthalten wollte. Der Titel im Fakten – Fiktionen Weblog lautet: Warum Steuersenkungen nur Superreichen nützen am Beispiel einer Eckkneipe. Die Originalversion ist von Daniel Hannan und wurde leicht abgeändert.
Ich werde hier vereinfacht die Geschichte 1:1 als Zitat weitergeben und im Nachhinein kurz auch noch auf die Kommentare bzw. Erläuterungen zu dem nicht ganz unbedeutenden Tenor der Story eingehen. Erste einmal viel Spass beim lesen!
In einer Eckkneipe trafen sich jeden Abend 10 sozial eingestellte Freunde und zahlten ihr Besäufnis sozial gerecht und gemeinsam gemäß unserem Steuersystem. Es kostete täglich 100 Euro. Das sah dann so aus:
Die ersten Vier zahlten nichts.
Der Fünfte € 1.
Der Sechste € 3.
Der Siebte €7.
Der Achte € 12.
Der neunte € 18.
Der Zehnte, der Reichste € 59.Da kam eines Tages der nette Wirt und sagte: Der Staat hat sozial gerecht die Steuern gesenkt, euer tägliches Besäufnis kostet jetzt nur noch 80 Euro. Die Kumpels einigten sich auch auf eine sozial gerechte Neuverteilung der Bierrechnung, und die sah dann so aus:
Die ersten Vier zahlten weiter nichts (Ersparnis 0%).
Der Fünfte zahlte auch nichts mehr (Ersparnis 100%).
Der Sechste € 2 Ersparnis 33%).
Der Siebte €5 (Ersparnis 28%).
Der Achte € 9 (Ersparnis 25%).
Der neunte € 14 (Ersparnis 22%).
Der Zehnte, der Reichste € 49 (Ersparnis 16%).Jeder der bisherigen Zahler war besser dran als vorher. Aber als sie nach Hause gingen, fingen sie an zu vergleichen. Ich habe von der Verbilligung von 20 Euro nur 1 Euro gekriegt, sagte der Fünfte. Ich auch, sagte der Sechste. Der Siebte stimmte mit ein: Ja, es ist ungerecht, daß der Reichste 10 Euro Ermäßigung gekriegt hat von insgesamt 20 Euro. Und da schrieen die ersten Vier: Und was ist mit uns, wir haben gar nichts gekriegt. Und dann verprügelten alle den Zehnten, den Reichsten. Der kam dann am nächsten Tag nicht mehr in die Kneipe. Die anderen aber soffen wie bisher. Nur als es ans Zahlen ging, merkten sie, daß ihre Anteile nicht einmal für die halbe Rechnung ausreichten!
In den Kommentaren findet man sehr lustige Beiträge wie z.B.:
- was ist wenn ein Linker dabei ist
- In welcher Eckkneipe können 10 Personen noch für 100 € saufen
- … (einfach selbst durchlesen in der Quelle)
Aber man findet auch einen sehr Interessanten von malefiz. Malefiz hat einen Link eingefügt, welcher dasEinkommen und Anteile am Einkommensteueraufkommen nach Dezilen für das Jahr 2007 zeigt. Dabei ist hier die Quelle das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Verblüffend ist hierbei, dass die Verteilung sehr nah an die Geschichte herankommen. War mir persönlich so noch nicht bewusst. Vor allem hat mir da auch die Quelle bzw. Übersicht gefehlt. Ein wenig später hat Malefiz noch einen weiteren Link mit einer detaillierteren Übersicht gepostet.
Elterngeld: Lohnsteuerklassenwechsel
Das zum 01. Januar 2007 eingeführte Elterngeld beträgt 67% (mindestens 300 Euro / höchstens 1.800 Euro) des in den letzten 12 Monaten verdienten Nettoarbeitseinkommen. Dies hatte sehr oft zur Folge, dass Ehegatten bei Bekanntwerden der Schwangerschaft, die Steuerklasse gewechselt hatten (z.B. von Steuerklasse 5 auf 3). Letztendlich wurde dann nach Geburt des Kindes und Antritt der Elternzeit wieder die Steuerklasse gewechselt, wobei hier wieder der Hauptverdiener die günstigere Steuerklasse (III) erhalten hat.
Die Versorgungsämter (Elterngeldstellen) hatten in diesen Fällen das Elterngeld immer nach der schlechteren Steuerklasse berechnet. Das Bundessozialgericht hat aber mit Urteil vom 25.06.2009 (B 10 EG 3/08 R) entschieden, dass der Lohnsteuerklassenwechsel keinen Rechtsmissbrauch darstellt. Dies hat zur Folge, dass die Versorgungsämter (Elterngeldstellen) den Lohnsteuerklassenwechsel für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigen müssen.
Zusatzhinweis:
Momentan steht noch eine Verfassungsbeschwerde aus, welche sich auf die Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt bezieht. Wie hier entschieden wird bleibt abzuwarten.
Elektronische Spendenbestätigung und deren steuerliche Anerkennung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 können die Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden.
Grundsätzlich muss die Spendenbescheinigung die steuerlichen Voraussetzungen und Merkmale vorweisen (vgl. §§ 10b EStG und 34g EStG).
Die Voraussetzung für die elektronische Übermittlung der Spendenbescheinigung sind:
- Der Empfänger der Spende muss vom Spender (Zuwender) bevollmächtigt werden und
- der Zuwender (Spender) muss dem Zuwendungsempfänger seine Identifikationsnummer mitteilen.
- Der Spendenempfänger muss die Daten bis zum 28 Februar des Folgejahres an die Finanzbehörden übermitteln und
- außerdem muss der Zuwendungsempfänger dem Spender (Zuwender) auf Wunsch einen Papierausdruck zur Verfügung zu stellen.
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Januar 2010
Due Umsatzsteuer-Umrechungskurse für den Monat Januar 2010 wurden gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.
Die fortgeschriebene Gesamtübersicht können Sie sich als PDF-Downloaf hier herunterladen -> Umsatzsteuer-Umrechnungskurs Januar 2010.
Lohnabrechnung 2010 – Was hat sich geändert? Was muss man beachten?
Zum Jahresbeginn 2010 haben sich wieder erhebliche Änderungen für die Lohnabrechnung ergeben. Die Änderungen beziehen sich im Jahr 2010 zum größten Teil auf das Steuerrecht. Begründet sind diese besonders durch folgende gesetzliche Beschlüsse:
- Konjunkturpaket II
- Wachstumsbeschleunigungsgesetz
- Bürgerentlastungsgesetz
Zusätzlich ist ab dem Januar 2010 jeder Arbeitgeber verpflichtet einen monatlichen elektronischen Entgeltnachweis zu übermitteln – ELENA Verfahren -!
Im nachfolgenden werde ich im Detail etwas näher auf die einzelnen Änderungen eingehen.
Änderungen durch das Konjunkturpaket II
In der 2. Stufe des Konjunkturpaketes ist der Grundfreibetrag um 170 € auf 8.004 € angehoben worden. Bei den Progressionsstuffen ist die Erhöhung um 330 € vorgenommen worden. Die genauen Beträge des Lohnsteuerabzuges können sie der Lohnsteuertabelle 2010 entnehmen bzw. überprüfen.
Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Das monatliche Kindergeld wurde von 164 € auf 184 € um 20 € erhöht. Der Kinderfreibetrag hat sich im Jahr 2010 um 984 € auf insgesamt 7.008 € erhöht.
Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz
Mit Urteil vom 13.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss – BVerfG Az. 2 BvL 1/06 – entschieden, das die steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen neu geregelt werden muss (zu Gunsten der Beitragszahler!). Dies hatte zur Folge, dass mit dem Bürgerentlastungsgesetz diese Forderung erfüllt wurde und die Beiträge zur gesetzlichen, freiwilligen und zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung grundsätzlich voll absetzbar sind. Die Beiträge dürfen jedoch keine Zusatzleistungen wie z.B. Krankentagegeld, Krankengeld etc. enthalten. Diese Zusatzbeiträge dürfen bei der Vorsrogepauschale nicht berücksichtigt werden.
Der abzugsfähige Höchstbetrag i.H.v. 1.900 € (Arbeitnehmer und Beamte) und 2.800 € (Selbständige und Unternehmer) enthält unter anderem auch die Beiträge der übrigen Vorsorgeaufwendungen wir z.B. Unfallversicherung, Risiko-Lebensversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Haftpflichtversicherung (es gibt noch einige mehr). Diese übrigen Vorsorgeaufwendungen sind in dem Höchstbetrag von 1.900 € / 2.800 € auch schon enthalten!
Die eingeführte Vorsorgepauschale wird im Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnabrechnung) berücksichtigt. Hierbei wird bei gesetzlich Versicherten der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung herangezogen. Bei privat Krankenversicherten wird die Vorsorgepauschale vom Versicherungsträge mitgeteilt und darf nur dann in Abzug gebracht werden, wenn diese Bescheinigung vorliegt!
ELENA – Verfahren
Das ELENA-Verfahren will ich hier nur kurz ansprechen und es einem eigenen Beitrag etwas genauer beschreiben.
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber gemäß § 97 SGB IV eine elektronische Übermittlung des MVDS (Multifunktionaler Verdienstdatenansatz) an die ZSS (Zentrale Speicherstelle) der Deutschen Rentenversicherung (Würzburg) übermitteln. Das ELENA-Verfahren soll schrittweise das amtliche Bescheinigungswesen beseitigen. Daher können ab dem Jahr 2011 Behörden und Gerichte mit Zustimmung des betroffenen die notwendigen Informationen direkt von der Zentrallen Meldestelle in Würzburg abrufen. Im Jahr 2012 soll dann erstmals komplett das Bescheinigungswesen der Bundesagenturen entfallen.


