Elektronische Spendenbestätigung und deren steuerliche Anerkennung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 können die Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden.
Grundsätzlich muss die Spendenbescheinigung die steuerlichen Voraussetzungen und Merkmale vorweisen (vgl. §§ 10b EStG und 34g EStG).
Die Voraussetzung für die elektronische Übermittlung der Spendenbescheinigung sind:
- Der Empfänger der Spende muss vom Spender (Zuwender) bevollmächtigt werden und
- der Zuwender (Spender) muss dem Zuwendungsempfänger seine Identifikationsnummer mitteilen.
- Der Spendenempfänger muss die Daten bis zum 28 Februar des Folgejahres an die Finanzbehörden übermitteln und
- außerdem muss der Zuwendungsempfänger dem Spender (Zuwender) auf Wunsch einen Papierausdruck zur Verfügung zu stellen.
Lohnsteuertabelle 2010
Wie gewohnt habe ich wieder die Lohnsteuertabelle für das Jahr 2010 (Quelle http://steuer-abenteuer.de) als PDF aufbereitet. Mit der Lohnsteuertabelle können Sie die Lohnsteuer-Abzüge Ihrer Gehaltsabrechnung nachkontrollieren. Die Lohnsteuertabelle habe ich diesem Beitrag (siehe unten) als PDF-Download angehängt.
Ich wünsche allen viel Spass mit der Lohnsteuertabelle.
Donwload:
Lohnsteuertabelle 2010 mit 8% Kirchensteuer
Lohnsteuertabelle 2010 mit 8% Kirchensteuer
Ein besonderer Danke geht an Herrn Wolfgang Parmentier, der wie jedes Jahr seine hervorragenden Berechnungsprogramme im Web zur Verfügung stellt.
Einkommensteuererklärung Formulare 2009
Wer für das Jahr 2009 wieder einmal seine jährliche Einkommensteuererklärung erstellt, wird feststellen, das sich an den Formularen einiges geändert hat. Auf dem Portal Steuer-Abenteuer.de findet man eine komplette Zusammenstellung der gesamten Einkommensteuer-Formulare für das Jahr 2009. Diese können direkt als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Nachfolgend habe ich eine komplett Auflistung der Übersicht von Steuer-Abenteuer.de übernommen!
- Mantelbogen unbeschränke Steuerpflicht (ESt 1 A 2009)
- Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer (ESt 1 V 2009)
- Mantelbogen beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C 2009)
- Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage Vorsorgeaufwand – Angabe zu Versorgungsaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
- Anlage EÜR – Einnahmeüberschussrechnung
- Anlage EÜR – Anlagevermögen
- Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
- Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S – Einkünfte aus Selbständiger Arbeit
- Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage R – Einkünfte aus Renten und andren Leistungen
- Anlage SO – Sonstige Einkünfte
- Anlage Kind – Angaben zu Kindern
- Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
- Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage U – Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten
- Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistunge an bedürftige Personen
- Anlage Weinbau
- Anlage Forstwirtschaft
- Anlage 34a – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen
Für die meisten Einkommensteuer-Formulare hat die Finanzverwaltung Anleitungen verfasst, welche bei der Bearbeitung und Erstellung der Einkommensteuererklärung helfen sollten. Nachfolgend können Sie diese auch herunterladen.
- Anleitung Anlage EST 1 A
- Anleitung Anlage EST 1 V
- Anleitung Anlage EST 1 C
- Anleitung Anlage AUS
- Anleitung Anlage EUR
- Anleitung Anlage FW
- Anleitung Anlage KAP
- Anleitung Anlage R
- Anleitung Anlage SO
- Anleitung Anlage V
Vereinfacht haben wir für Sie eine Zusammenstellung der gesamten Einkommensteuer-Formulare sowie Anleitungen erstellt. Diese ist als ZIP gepackt und kann von Ihnen (unten) heruntergeladen werden.
Elektronische Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Die Übermittlungen der Steuererklärungen per EDV (elektronisch) wird weiter ausgeweitet. Ich persönlich finde dies gar nicht so schlecht. Es ist für alle Seiten ein großer Verwaltungsaufwand, wenn man die Steuererklärungen in Papierform erstellt. Der Grundsatz der elektronischen Steuererklärung ist somit nicht zu beanstanden. Leider kann man nicht so 100% sagen, für was die vorliegenden elektronisch gemeldeten Daten noch verwendet werden bzw. wer darauf Zugriff hat.
Folgendes kann man zu den einzelnen elektronischen Steuererklärungen sagen:
Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 bis 8 EStG)
Wenn der Steuerpflichtige Gewinneinkünfte (gem. § 2 Abs 1. EStG) erziehlt muss die Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an die Finanzbehörde übermittelt werden. Die Finanzverwaltung kann auf Antrag (zur Vermeidung von unbilliger Härten), auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen verzichten. Dies gilt nicht für Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, welche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeiter erziehlen.
Für die Einkommensteuererklärung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 zwingend eine elektronische Steuererklärung abzugeben.
Körperschaftsteuer (§ 31 Abs. 1a KStG idF des Steuerberükratieabbaugesetzes)
Die Steuererklärungen für die Körperschaftsteuer sowie die gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an die Finanzbehörde übermittelt werden. Die Finanzverwaltung kann auf Antrag (zur Vermeidung von unbilliger Härten), auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen verzichten.
Anzuwenden ist diese Regelung erstmals ab dem Veranlagungszeitruam 2011.
Gewerbesteuer (§ 14a GewStG idF des Steuerberükratieabbaugesetzes)
Die Gewerbesteuererklärung (Erklräung zur Festsetzung des Steuermessbetrages und die Zerlegungserklärung) müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an die Finanzbehörde übermittelt werden. Die Finanzverwaltung kann auf Antrag (zur Vermeidung von unbilliger Härten), auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen verzichten.
Anzuwenden ist diese Regelung erstmals ab dem Veranlagungszeitruam 2011.
Was ist unbillige Härte?
Die Definition der unbilligen Härte ist in einem neuem Paragraphen in der Abgabenordnung (§ 150 Abs. 8 AO) aufgenommen worden. In diesem steht wörtlich:
Ordnen die Steuergesetze an, dass die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten kann, ist einem solchen Antrag zu entsprechen, wenn eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
Eine Steuererklärung muss insoweit immer abgegeben werden.
Nachfolgend habe ich weiter Interessante und lesenswerte Links zum Thema aufgelistet:
Pendlerpauschale – ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk!
Pendler haben einen Grund zur Freude, denn das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer als verfassungswidrig erklärt. Damit verstößt die ab Januar 2007 geltende Neuregelung gegen das Grundgesetz.
Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 (2 BvL 1/07)
Damit wurde das ab Januar 2007 geltende Werkstorprinzip, wonach die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können, sondern nur noch ab dem 21. Fahrtkilometer, gekippt.
Der Weg von der Wohnung zum Werkstor wird somit nicht dem privaten Bereich zugeordnet, sondern stellt, wie schon bis zum 31.12.2006 geltenden Recht, Werbungskosten dar.
Pendler können damit rückwirkend für 2007 und 2008 die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer in Anspruch nehmen bzw. in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen, da es sich hierbei um Werbungskosten und nicht um Subventionen handelt.
Wer also in seiner Steuererklärung für das Jahr 2007 aufgrund der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Regelung keine Angaben zur Entfernung zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte und der Anzahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies auch jetzt noch seinem Finanzamt mitteilen, welches dann die Änderung vorzunehmen hat.
Für Arbeitnehmer mit einer Wegstrecke von 20 km zur Arbeitsstätte würde dies eine Verringerung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von EUR 1.320,00 bei 220 Arbeitstagen bedeuten, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag von EUR 920,00 schon durch andere Werbungskosten in voller Höhe ausgeschöpft wurde. Eine Verringerung der jeweiligen Steuerschuld ist der Höhe nach vom jeweiligen individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen abhängig.
Die Finanzämter sind angehalten, sich mit der Auszahlung nicht allzu lange Zeit zu lassen. Laut Medienberichten sollen die betroffenen Pendler schon in der Zeit von Januar bis März 2009 Rückzahlungen erhalten.
Die bis zum 31.12.2006 geltende Altregelung bleibt also in Kraft, zumindest vorläufig, da der Gesetzgeber nach dem Urteil mit einer Neuregelung beauftragt wird.
Jedoch will die Regierung laut Finanzminister Steinbrück angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage keine Maßnahmen ergreifen um die damit entstehenden Steuerausfälle zu kompensieren.
Einkommensteuer Formulare 2008
Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2008 sind nun in unserem Portal verfügbar. Sie finden wie gewohnt alle Einkommensteuer-Formulare für das Jahr 2008 als PDF-Datei zum Download.
Bei den Vordrucken handet es sich um die amtlichen Vordrucke der deutschen Finanzverwaltung, welche Sie ebenfalls über das öffentliche Formular-Center des Bundesamt der Finanzen herunterladen und ausfüllen können.


