Steuerklassen-Kombination IV/IV – Faktorverfahren
Seit Anfang des Jahres 2010 haben viele Berufstätige Ehepaar die Möglichkeit zwischen insgesamt drei Steuerklassenkombinationen zu wählen. Folgende Varianten standen bisher zur Verfügung:
- Steuerklassen III / V (3/5)
- Steuerklassen IV/IV (4/4)
In der Regel wurde bei Gleichverdienern die Steuerklassen IV und IV gewählt. Bei Ehepaaren, welche unterschiedliche Einkommen haben hat der besserverdienende die Lohnsteuerklasse III erhalten. Wobei der andere Ehegatte dann die Lohnsteuerklasse V erhalten hat. Dies führte unter Umständen dazu, dass im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung meist zu eine Einkommensteuer-Nachzahlung kommt. Ausserdem war die Frust über die großen Abzüge für den Geringverdiener doch sehr groß.
Nun hat die Finanzverwaltung eine neue Steuerklassen-Kombination (IV/IV – Faktorverfahren) eingeführt. In der neuen Konstellation muss trotz Steuerklasse IV/IV am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Bisher konnte man mit der Konstellation IV/IV von einer Einkommensteuererklärung (wenn keine anderen Einkünfte) absehen.
Was muss ich tun um die neue Steuerklassen-Kombination zu erhalten?
Die neue Steuerklasse IV/IV – Faktorverfahren muss bei dem örtlichen Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) beantragt werden. Diese Steuerklassen-Kombination kann man nicht bei der Gemeindeverwaltung beantragen!
Das Finanzamt berechnet den individuellen Faktor anhand der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne, welche Sie dem Finanzamt selbstverständlich mitteilen müssen. Zusätzlich können noch höhere Werbungskosten oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
Wie berechnet sich der Faktor?
Der Faktor berechnet sich schlussendlich nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Einkommensteuer, welches im Splittingverfahren ermittelt wird. Diese Einkommsteuer wird dann dividiert durch die Summer der Lohnsteuer (Berechnung nach Steuerklasse IV) beider Ehepartner. Der Faktor wird dann vom Finanzamt-Sachbearbeiter bis auf drei Stellen nach dem Komma berechnet und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Der Arbeitgebern muss die Lohnsteuer dann nach dem Faktorverfahren berechnen und abziehen. Dabei rechnet er mit der Steuerklasse IV ab und multipliziert diese dann mit dem jeweiligen Faktor.
Bringt mir das persönlich was?
Wer selbst den Test machen möchte ob er mit der neuen Steuerklassen-Kombination IV/IV – Faktorverfahren besser fährt, kann dies auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen machen. Die Faktorberechnung für gemeinsam veranlagte Ehepartner für das Jahr 2010 finden Sie hier.
Ich habe auch gleich mal einen kleinen Vergleich mit dem Abgabenrechner durchrechnen lassen um die “Steuerersparnis” hier darzustellen:
Steuerklasse IV – ohne Faktorverfahren:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 12.040 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 1.747 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 13.787 Euro
Steuerklasse IV – mit Faktorverfahren:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 11.028 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 1.600 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 12.628 Euro
Steuerklasse III und V:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 7.630 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 4.114 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 11.744 Euro
Ich glaube das Ergebnis spricht für sich und man muss es nicht weiter erläutern! Machen Sie einfach den Test mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen.
Anbei noch ein paar Webseiten/Blog, welche sich mit dem gleichem Thema beschäftigt haben:
Lohnsteuertabelle 2010
Wie gewohnt habe ich wieder die Lohnsteuertabelle für das Jahr 2010 (Quelle http://steuer-abenteuer.de) als PDF aufbereitet. Mit der Lohnsteuertabelle können Sie die Lohnsteuer-Abzüge Ihrer Gehaltsabrechnung nachkontrollieren. Die Lohnsteuertabelle habe ich diesem Beitrag (siehe unten) als PDF-Download angehängt.
Ich wünsche allen viel Spass mit der Lohnsteuertabelle.
Donwload:
Lohnsteuertabelle 2010 mit 8% Kirchensteuer
Lohnsteuertabelle 2010 mit 8% Kirchensteuer
Ein besonderer Danke geht an Herrn Wolfgang Parmentier, der wie jedes Jahr seine hervorragenden Berechnungsprogramme im Web zur Verfügung stellt.
Sachbezüge: Werte 2010 (freie Kost und Unterkunft)
Auch im Jahr 2010 haben sich die Sachbezüge für Kost und Logie wieder einmal erhöht. Die neuen Werte gelten selbstverständlich für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Folgende Sachbeezugswerte müssen Sie in der Lohnabrechnung 2010 berücksichtigen:
freie Verpflegung (Kost)
| Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen |
Verpflegung gesamt |
|
|---|---|---|---|---|---|
| volljährige Arbeitnehmer | mtl. | 47,00 | 84,00 | 84,00 | 215,00 |
| tgl. | 1,57 | 2,80 | 2,80 | 7,17 | |
| Jugendliche und Auszubildende | mtl. | 47,00 | 84,00 | 84,00 | 215,00 |
| tgl. | 1,57 | 2,80 | 2,80 | 7,17 | |
|
Erhöhung für Familienangehörige, denen ebenfalls freie Verpflegung gewährt wird: |
|||||
| volljährige Familienangehörige | mtl. | 47,00 | 84,00 | 84,00 | 215,00 |
| tgl. | 1,57 | 2,80 | 2,80 | 7,17 | |
| Familienangehörige
vor Vollendung des 18. Lebensjahres |
mtl. | 37,60 | 67,20 | 67,20 | 172,00 |
| tgl. | 1,26 | 2,24 | 2,24 | 5,74 | |
| Familienangehörige
vor Vollendung des 14. Lebensjahres |
mtl. | 18,80 | 33,60 | 33,60 | 86,00 |
| tgl. | 0,63 | 1,12 | 1,12 | 2,87 | |
| Familienangehörige
vor Vollendung des 7. Lebensjahres |
mtl. | 14,10 | 25,20 | 25,20 | 64,50 |
| tgl. | 0,47 | 0,84 | 0,84 | 2,15 | |
Volljährige Arbeitnehmer
| Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft |
|
|---|---|---|---|
| 1 Beschäftigtem | mtl. | 204,00 | 173,40 |
| tgl. | 6,80 | 5,78 | |
| 2 Beschäftigten | mtl. | 122,40 | 91,80 |
| tgl. | 4,08 | 3,06 | |
| 3 Beschäftigten | mtl. | 102,00 | 71,40 |
| tgl. | 3,40 | 2,38 | |
| mehr als 3 Beschäftigten | mtl. | 81,60 | 51,00 |
| tgl. | 2,72 | 1,70 | |
Jugendliche und Auszubildende
| Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft |
|
|---|---|---|---|
| 1 Beschäftigtem | mtl. | 173,40 | 142,80 |
| tgl. | 5,78 | 4,76 | |
| 2 Beschäftigten | mtl. | 91,80 | 61,20 |
| tgl. | 3,06 | 2,04 | |
| 3 Beschäftigten | mtl. | 71,40 | 40,80 |
| tgl. | 2,38 | 1,36 | |
| mehr als 3 Beschäftigten | mtl. | 51,00 | 20,40 |
| tgl. | 1,70 | 0,68 | |
Bei Fragen zum Thema: “Sachbezüge” stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung. Verwenden Sie hierfür bitte mein Kontaktformular oder senden mir eine E-Mail.
1%-Regelung für Arbeitnehmer – was ist zu beachten!
Für alle Arbeitnehmer, welche einen betrieblichen PKW auch für private Fahrten erhalten, stellt sich immer die Frage:
Was kostet mich das Auto (PKW) und wie muß die Versteuerung vom Arbeitgeber erfolgen.
Um einen kurzen Überblick über dieses Thema zu erhalten, wurde ein Artikel auf steuer-abenteuer.de veröffentlicht.
Den Artikel “1% Regelung für angestellte Arbeitnehmer” finden Sie dort unter Lohn und Gehalt. Es sind weiter Artikel geplant, wobei diese sich auf Selbständige sowie Sonderfälle (Zuzahlungen etc.) beziehen.
Steuersoftware 2008 … welches Steuerprogramm sollte man nehmen?!
Da ich schon von einigen Personen gefragt wurde, welche Steuersoftware sowie Steuerprogramm man am besten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung verwenden soll, werde ich mich hier mit diesem Thema beschäfigen.
Ich werde in den nächsten Tagen einige Einkommensteuer-Programme unter die Lupe nehmen und auf Ihre Einsatzfähigkeit testen. Hierbei werde ich natürlich empfehlungen sowie Tipps und Entscheidungshilfen geben.
Folgende Steuerprogramme werden wohl mit auf der Liste stehen:
- Steuer-Spar-Erklärung 208
- WISO Sparbuch 2008
- Bild Steuer 2008
- QuickSteuer 2008
- TAXMAN 2008
- t@x 2008
Das Testen sowie die Informationssuche für diese Steuersoftware werden wohl einige Zeit in anspruch nehmen, daher werde ich evtl. ein Steuerprogramm nach dem anderen hier vorstellen.
Berechnung der Lohnsteuer 2008 mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen
Mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen, können Sie Ihre Lohnsteuer selbst berechnen. Auf der eigens hierfür eingerichteten Webseite www.abgabenrechner.de finden Sie jegliche Informationen rund um das Thema Lohnsteuerabzug.
Aktuell können Sie auch die Berechnung der Lohnsteuer 2008 auf dieser Webseite vornehmen.
Betriebliche Altersvorsorge bleibt auch im Jahr 2008 sozialversicherungsfrei.
Die Bundesregierung will die Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge über das Jahr 2008 hinweg fortschreiben. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (16/6539) sieht außerdem vor, das Alter, bis zu dem Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein müssen, um Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zu haben, von derzeit 30 Jahren auf 25 Jahre abzusenken. (weiterlesen…)
Pendlerpauschale: verfassungswidrig?
Nun ist es doch soweit, das Urteil des Bundesfinanzhofs (”umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale”) welches nun vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss, werden alle Einkommensteuerbescheide 2007 unter dem Vorbehalt ergehen.
Voraussichtlich im Jahr 2008, wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, über diesen Fall entscheiden. Es könnte sogar die Pendlerpauschale ganz abschaffen.


